in Stellenausschreibungen öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber: Mit Urteil vom 12.11.2008 hat das LAG Düsseldorf (Az. 12 Sa 1102/08) entschieden, dass der Hinweis, Frauen bei gleicher Qualifikation Männern gegenüber bevorzugt einzustellen, nicht geschlechterdiskriminierend ist. Dem legt die Tatsache zu Grunde, dass das Landesgleichstellungsgesetz (hier: NRW) Frauenförderung vorsieht; der Hinweis in der Stellenausschreibung ist von § 5 AGG gedeckt.
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